Versandkostenpauschale
(für Porto und Verpackung) € 5,95. Schwere Güter - ab ca. 30 kg - werden über Spediteur versandt. Die anfallenden Transportkosten werden wir Ihnen vor Zusendung der Ware bekannt geben. Sollte in mehreren Sendungen geliefert werden, berechnen wir den Betrag selbstverständlich nur einmal.

Frankonia 24-Stunden Liefer-Service
Nur ab Zentrale Rottendorf: € 10,00 bzw. € 15,00 (zusätzlich, unabhängig vom Auftragswert). Gefahrgut: siehe Sonderregelung nicht im 24 Stunden Liefer-Service erhältlich. Die Nachnahmegebühr erhöht sich zusätzlich um € 10,00 und geht zu Ihren Lasten. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Rubrik Service mit dem Liefer-"Plus". Die erhöhten Portogebühren sind auch bei einer Rücksendung der Ware von Ihnen zu tragen. Sollten wir ausnahmsweise nicht pünktlich geliefert haben, informieren Sie uns. Wir schreiben Ihnen den Aufschlag selbstverständlich gut.

Sonderregelung zur Gefahrgutsendung
Transport von Munition, Treibladungspulver, Anzündhütchen, pyrotechnischer Munition (UN 0312 + UN 0336), Knall- und Gaspatronen.

Gesetzliche Bestimmungen

1. Lieferungen

  • A. Munition, Anzündhütchen, pyrotechnische Munition,Knall- und Gaspatronen:
    Lieferung erfolg gemäß der ADR Gefahrgutvorschrift bis 30 kg mit demPaketdienst HLG (ohne Gefahrgutzuschlag). Über 30 kg per Spedition. Die anfallenden Transportkosten werden wir Ihnen vor Zusendung derWare bekannt geben.
  • B. Treibladungspulver Der Versand von Pulver ist nicht erlaubt! Die Abholung ist daher nur über unsere Ladengeschäfte möglich. Der Erwerb und Transport von Treibladungspulver ist nur mit einem gültigenSprengstoff-Erlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes imOriginal gestattet.

2. Für Selbstabholer (Privatpersonen) in unseren Ladengeschäften:
     Transportiert werden dürfen Güter der Klasse 1.4

  • A. Ohne geprüfte Verpackung und Kennzeichnung
Munition, Anzündhütchen,
Knall- und Gaspatronen
bis einschließlich 50 kg brutto
Pyrotechnische Munition und Gegenstände Güterder Klassen 1.1 und 1.3 bis einschließlich 50 kg brutto
Treibladungspulver (Schwarz-
und Nitrocellulosepulver)
bis einschließlich 3 kg NEM*
  • B. Mit geprüfter Verpackung und Kennzeichnung, sowie Mitführen von Feuerlöscher.
    Güter der Klasse 1.4
Munition, Anzündhütchen,
Knallpatronen
über 50 kg brutto bis unbegrenzt
Gaspatronen, Pyrotechnische Munition und Gegenstände Güter der Klasse 1.1 und 1.3 über 50 kg brutto bis 333 kg
NEM*
Treibladungspulver (Schwarz-
und Nitrocellulosepulver)
über 3 kg NEM bis 20 kg NEM*
  • *NEM = Nettoexplosivstoffmasse
  • C. Bei Munition mit gültiger Erwerbsberechtigung im Original und Personalausweis. Bei Treibladungspulver mit Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes im Original und Personalausweis. Verpackung und Transport können sich aufgrund neuer ADR Gefahrgutvorschriften ändern.