Kurzwaffen können auf der Jagd zum Beispiel für den Fangschuss auf Schalenwild bei der Nachsuche oder für die Erlegung von Raubwild bei der Bau- und Fallenjagd eingesetzt werden. Bei der Nachsuche in unwegsamem Gelände und insbesondere in dichtem Gestrüpp lässt sich die Langwaffe mitunter nicht mehr sinnvoll einsetzen. Außerdem behindert auch die führigste Langwaffe den Nachsuchenführer beim Tragen nicht unerheblich, wenn die Vegetation entsprechend dicht ist. Hier kann die Kurzwaffe eine sinnvolle Alternative sein.
Eine weitere wichtige Aufgabe von Kurzwaffen ist die Backup-Funktion: Wenn ein Nachsuchenführer beispielsweise von einer annehmenden Sau attackiert und umgeworfen wird, kann es passieren, dass die Langwaffe nicht mehr zum Einsatz kommen kann: Etwa, weil der Nachsuchenführer auf der Waffe liegt, diese beim Sturz fortgeschleudert wurde oder die Platzverhältnisse das Hantieren mit der Langwaffe unmöglich machen. Die in einem sicheren Holster am Mann bzw. der Frau getragene Kurzwaffe stellt in solchen Situationen mitunter buchstäblich die letzte Rettung dar.
Zwar dürfen Jäger laut Waffenrecht im Regelfall zwei Kurzwaffen besitzen, für den Erwerb reicht aber, anders als bei Langwaffen, der gültige Jahresjagdschein nicht aus. Beim Erwerb von Kurzwaffen ist ein Voreintrag in die grüne WBK zwingend vorgeschrieben. Jäger, die sich eine Kurzwaffe anschaffen wollen, müssen also zuvor bei der Waffenbehörde unter Vorlage von WBK und gültigem Jahresjagdschein den Voreintrag beantragen. Dazu müssen sie Waffenart (Pistole oder Revolver) sowie das gewünschte Kaliber angeben. Der Voreintrag bleibt ein Jahr lang gültig, innerhalb dieser Frist kann die gewünschte Waffe erworben werden.
Insbesondere beim Kauf von gebrauchten Kurzwaffen unter Privatleuten wird die Sache mit dem Voreintrag immer wieder außer Acht gelassen oder falsch gehandhabt. Ist ohne Voreintrag bereits ein gültiger Kaufvertrag geschlossen und die Kurzwaffe überlassen worden, so begehen beide Parteien einen Verstoß gegen das Waffenrecht. Dies kann nicht nur eine empfindliche Geldbuße zur Folge haben, sondern wird in der Regel auch den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach sich ziehen – mit allen schmerzhaften Konsequenzen wie Einziehung von WBK und Jagdschein, Verlust der Jagdpachtfähigkeit usw.
Unbedingt vor dem Kauf zu klären ist auch die Frage nach der gesetzeskonformen Aufbewahrung der Kurzwaffe (siehe hierzu: Welche Aufbewahrungsvorschriften gelten für Kurzwaffen?). Desweiteren sind die Vorschriften beim Transport der Kurzwaffe zwingend zu beachten. Auf dem Weg zum Schießstand muss die Kurzwaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert werden, also entladen (nicht unterladen), Waffe und Munition getrennt, Waffe in einem verschlossenen Behältnis wie Koffer oder Futteral.
In § 19 Bundesjagdgesetz (BJagdG) heißt es unter Absatz 2, Buchstabe d: [Verboten ist] „auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt“. Aus der Formulierung dieser Verbotsnorm geht nicht klar hervor, ob die vorgeschriebene Mindestenergie von 200 Joule nun nur für den Fangschuss auf Schalenwild gibt, oder auch bei der Bau- und Fallenjagd.
Die einschlägigen Kommentare gehen jedoch davon aus, dass die Mindestenergie von 200 Joule nur beim Fangschuss auf Schalenwild vom Gesetzgeber gefordert wird. Zum einen, weil es der rechtlichen Systematik widersprechen würde, eine Mindestenergie für den Fangschuss auf Raubwild zu fordern, da für die entsprechenden Tierarten ansonsten keine Mindestenergie gesetzlich vorgeschrieben ist. Zum anderen, weil es bei der Bau- und insbesondere der Fallenjagd unpraktikabel wäre, mit entsprechend starken Kalibern zu schießen. So würde die bei der Fallenjagd zum Einsatz kommende Abfangbox, in der die gefangenen Tiere getötet werden, durch den Schuss aus einer großkalibrigen Waffe in kürzester Zeit zerstört werden. Also ist davon auszugehen, dass Kaliber wie die .22 lfB. bei der Bau- und Fallenjagd eingesetzt werden dürfen.
Die für den Fangschuss auf Schalenwild geforderte Mindestenergie von 200 Joule an der Mündung erreichen bereits schwächere Kaliber wie die 7,65 mm für Pistolen oder die 38. Special für Revolver. Aus Gründen des Selbstschutzes wie des Tierschutzes ist es jedoch dringend zu empfehlen, größere Kaliber zu wählen, die eine bessere Stoppwirkung aufweisen und schneller und damit tierschutzgerechter töten. Besondere Bedeutung kommt beim Fangschuss den Geschossen zu. Vollmantelmunition ist aufgrund mangelnder Stopp- und Tötungswirkung gefährlich und ungeeignet. Zu bevorzugen sind Hohlspitzgeschosse, die stark aufpilzen, schnell töten und das Risiko von Ausschüssen und damit die Gefährdung zum Beispiel stellender Hunde minimieren.
Für viele Pistolen gibt es Wechselläufe / Wechselsysteme in unterschiedlichen Kalibern. Der Voreintrag in die WBK vor der Anschaffung ist für das größte Kaliber erforderlich. Ist die Waffe dann in die WBK eingetragen, so können Wechselläufe / Wechselsysteme in kleineren Kalibern auf Jagdschein bzw. WBK erworben werden. Diese müssen jedoch in die WBK eingetragen werden. Aber Achtung: Früher mussten Wechselläufe nicht in die WBK eingetragen werden, und manche Jäger haben es versäumt, dies fristgemäß nachzuholen, als es vorgeschrieben wurde. Bei einem Verkauf der nicht eingetragenen Wechselläufe drohen ernste waffenrechtliche Konsequenzen!
Das Waffengesetz (WaffG) billigt Jägern gemäß § 13 Absatz 2 zwei Kurzwaffen als sogenannte Grundausstattung zu. Gedacht hat der Gesetzgeber dabei vermutlich an je eine Kurzwaffe für den Fangschuss auf Schalenwild bei der Nachsuche sowie eine kleinkalibrige Waffe für die Bau- und Fallenjagd. Für den Erwerb einer Kurzwaffe reicht ein gültiger Jahresjagdschein jedoch nicht aus (siehe dazu: Welche Rechtsvorschriften muss ein Jäger beim Kauf einer Kurzwaffe beachten?)
Will ein Jäger mehr als zwei Kurzwaffen erwerben, so muss er nachweisen, dass er ein Bedürfnis für (eine) weitere, über die Grundausstattung hinausgehende Kurzwaffe(n) hat. Auch muss er darlegen, dass dieses Bedürfnis nicht von einer der bereits vorhandenen Kurzwaffen abgedeckt wird. Überdies muss der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen Kurzwaffen durch eine geplante Neuanschaffung nicht überflüssig werden. Gegebenenfalls kann die zuständige Waffenbehörde verlangen, dass vor einer Neuanschaffung eine der vorhandenen Waffen veräußert wird.
Die rechtliche Definition von Lang- und Kurzwaffen ist in der Anlage 1 zum Waffengesetz (zu § 1 Abs. 4) aufgeführt. Die Anlage 1 enthält Begriffsbestimmungen zu den Regelungen im Waffengesetz (WaffG). Unter Punkt 2.5 heißt es in Anlage 1 zum WaffG: „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
Nach der Verschärfung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften im Jahr 2017 müssen Jäger ihre Waffen in Behältnissen aufbewahren, die den Widerstandsgraden 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 entsprechen. Das gilt für alle erwerbs- und besitzerlaubnispflichtigen Schusswaffen, also sowohl für Lang- als auch für Kurzwaffen. In einem Waffenschrank nach EN 1143-1 des Widerstandsgrads 0, der unter 200 Kilogramm wiegt, dürfen bis zu fünf Kurzwaffen und eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen aufbewahrt werden. Wiegt ein Waffenschrank des Widerstandsgrads 0 über 200 Kilogramm, so dürfen bis zu zehn Kurzwaffen (und unbegrenzt Langwaffen) in ihm aufbewahrt werden. In Tresoren des Widerstandsgrads 1 dürfen eine unbegrenzte Anzahl Lang- und Kurzwaffen verwahrt werden.
Allerdings gilt ein weitreichender Bestandsschutz, das heißt, vorhandene A-Schränke gemäß VDMA-Norm für Langwaffen sowie B-Schränke für Kurzwaffen dürfen von ihrem bisherigen Besitzer weiter genutzt werden, sofern bereits Waffen des jeweiligen Typs eingelagert sind.
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, da bei der Wahl einer Kurzwaffe nicht nur unterschiedliche Bedürfnisse, Ansprüche und Einsatzzwecke eine Rolle spielen, sondern auch persönliche Eignung sowie mehr oder minder subjektive Vorlieben. Zunächst ist zu klären, für welches jagdliche Einsatzgebiet die Kurzwaffe eingesetzt werden soll: An eine Waffe für die Erlegung von Raubwild bei der Bau- und Fallenjagd sind andere Ansprüche zu stellen, als an eine großkalibrige Kurzwaffe für den Einsatz bei Nachsuchen auf wehrhaftes Wild.
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, vor der Anschaffung einer Kurzwaffe auf dem Schießstand Pistolen und Revolver verschiedener Hersteller und Kaliber auszuprobieren. Erfahrungsgemäß erzielen viele Schützen entweder mit der Pistole oder mit dem Revolver deutlich bessere Ergebnisse als mit der jeweils anderen Waffenart. Auch kann auf dem Schießstand ausgelotet werden, bis zu welchem Kaliber der Schütze mit der Kurzwaffe noch klarkommt. Die beste Stoppwirkung nützt wenig, wenn der Schütze die Waffe nicht beherrscht. Entscheidend für die Schussleistung ist gerade bei Revolvern die Lauflänge. Handliche „Stummel" mit Zwei-Zoll-Läufen erzeugen starkes Mündungsfeuer und einen entsprechend lauten Schussknall. Ein Großteil des Treibladungspulvers verbrennt vor der Mündung, entsprechend vermindert sich die Geschossenergie. Die kurze Visierlinie macht präzise Schüsse schon auf relativ kurze Entfernungen schwierig bis unmöglich. Sinnvoller sind Lauflängen von dreieinhalb bis vier Zoll. Je länger der Lauf, desto besser sind Wirkung und Präzision, aber desto unhandlicher wird die Waffe leider auch.
Grundsätzlich geht es insbesondere bei der Wahl einer Kurzwaffe für die Nachsuche darum, Waffengewicht und -größe gegen die zu erzielende Wirkung abzuwägen. Auch eine Kurzwaffe muss dem Schützen liegen: Form und Größe des Griffstücks müssen zur Hand des Schützen passen. Durch auswechselbare Griffschalen sind hier individuelle Anpassungen möglich.
Eine Rolle bei der Kaufentscheidung sollte auch die Verfügbarkeit preiswerter Munition in verschiedenen Laborierungen spielen. Zum einen, weil Pistolen mitunter nicht mit jeder Laborierung störungsfrei repetieren, eine gewisse Auswahl ist also wünschenswert. Außerdem erfordert es viel Übung, Kurzwaffen jagdlich sicher und wirkungsvoll einzusetzen. Um diese Treff- und Handhabungssicherheit zu erreichen ist viel Üben auf dem Schießstand erforderlich – preiswerte Munition ist da klar von Vorteil.
Sowohl Pistolen als auch Revolver haben spezifische Vor- und Nachteile. Was man besser findet, hängt zum großen Teil von persönlichen Vorlieben und Eigenheiten des Anwenders ab. Viele Schützen kommen mit dem einen Waffentyp besser klar, als mit dem anderen. Für Revolver spricht nach wie vor die keine Rätsel aufgebende Bedienung sowie die sehr sichere Funktion. Allerdings ist dazu zu sagen, dass moderne Gebrauchspistolen gerade in diesen Punkten, Bedienungs- und Funktionssicherheit, enorm gegenüber dem Revolver aufgeholt haben.
Ein Vorteil des Revolvers ist, dass er mit unterschiedlich starken Laborierungen in aller Regel problemlos funktioniert, während sich bei Pistolen zum Beispiel bei schwächeren Ladungen mitunter Zuführungsprobleme ergeben. Das Laden und Entladen ist beim Revolver etwas umständlicher und langwieriger als bei der Pistole, die dank Wechselmagazin schnelleres Laden und Nachladen ermöglicht. Auch ist die Magazinkapazität bei der Pistole teilweise deutlich höher, als beim Revolver. Ob das in jagdpraktischer Hinsicht relevant ist, sei mal dahingestellt. Ein weiterer Vorteil von Pistolen ist, dass sie in der Regel schlanker gebaut sind als Trommelrevolver und daher unauffälliger getragen werden können.
Am besten geeignet für Nachsuche und Fangschüsse auf Schalenwild ist die Kurzwaffe, mit der der Schütze sauber und zuverlässig trifft, und zwar unter teilweise extremen Bedingungen. Um in Stress und Hektik, in unübersichtlichen oder gefährlichen Situationen noch sicher und gut zu schießen, ist vor allem jede Menge Training und Selbstbeherrschung erforderlich.
Die erforderliche Schussleistung und Stoppwirkung bei zuverlässiger Funktion erbringen viele Kurzwaffen in entsprechend leistungsstarken Kalibern unterschiedlicher Hersteller und Bauformen. Bewährt haben sich Pistolen und Revolver der einschlägig bekannten Hersteller in Kalibern ab 9 mm oder .375 Magnum aufwärts mit entsprechend leistungsfähigen Geschossen (zum Beispiel Hohlspitzgeschossen).
Teniferierung (auch die QPQ-Beschichtung ist eine Teniferierung) ist ein chemisch-physikalisches Verfahren, durch das Metallwerkstoffe gehärtet und korrosionsbeständig gemacht werden. Es wird von verschiedenen (Kurz-)Waffenherstellern eingesetzt. Beim Teniferieren werden die vorgewärmten Metallteile bei hoher Temperatur von knapp 600 Grad in das Tenifer-Bad getaucht. Dieser Prozess kann wenige Minuten bis einige Stunden dauern. Durch die Teniferierung wird die Oberflächenhärte extrem erhöht, was Haltbarkeit und Verschleißfestigkeit der so bearbeiteten Werkstücke massiv verbessert. Auch ein hervorragender Korrosionsschutz wird mit dem Tenifer-Q- oder QPQ-Verfahren erzielt.
Bei einem Single Action Abzug wird durch das Betätigen des Abzugs nur eine Aktion ausgelöst: Der (beim Single Action Revolver durch Zurückziehen des Hahns) bereits gespannte Schlagbolzen wird ausgelöst. Beim Double Action Abzug hingegen wird beim Ziehen des Abzugs zugleich auch der Hahn gespannt, bei Revolvern zusätzlich noch die Trommel weitergedreht. Bei Selbstladepistolen mit Double Action Abzug wird mit dem ersten Schuss der Hahn gespannt und der Schuss ausgelöst. Bei den weiteren Schüssen sorgt der Selbstlademechanismus für das Spannen, der Abzug löst nur noch den Schuss aus. Daraus resultiert ein stark abweichendes Abzugsgewicht zwischen dem ersten Schuss und den Folgeschüssen, was präzise Schussfolgen erheblich erschwert.
Bei modernen Dienst- und Gebrauchspistolen wird durch das Zurückziehen des Schlittens eine Patrone in das Patronenlager repetiert und die Schlagbolzenfeder teilvorgespannt. Bei Betätigen des Abzugs wird die Schlagbolzenfeder vollgespannt und der Schuss ausgelöst. Das Auslösen des Schusses ist nur durch Betätigung des Abzugs möglich. Nach dem Schuss ist das System wieder teilvorgespannt. Bei teilvorzuspannenden DAO-Systemen ist das Abzugsgewicht daher bei allen Schüssen gleich.