Unter dem Begriff „Jägerschrank“ sind Behältnisse der Sicherheitsstufe A gem. VDMA 24992 bzw. S1 nach Euro-Norm EN 14450 gemeint, in denen bis zu 10 Langwaffen und im Tresorinnenfach (mindestens Sicherheitsstufe B) bis zu 5 Kurzwaffen sowie Lang- und Kurzwaffenmunition aufbewahrt werden dürfen.
Die Bezeichnung „Jägerschrank“ rührt daher, dass dieses Behältnis den Bedürfnissen von Jägern am ehesten entspricht. Der Durchschnittsjäger besitzt zwischen drei und sechs Langwaffen, eine Kurzwaffe sowie entsprechende Munition.
Welchen Waffenschrank Sie benötigen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, hängt von Art und Anzahl der darin aufzubewahrenden Waffen ab. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie zusätzlich Munition in dem Waffenschrank aufbewahren möchten.
Abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben, könnte auch der Versicherungsschutz für Sie eine Rolle spielen. Generell gilt: Je höher der Widerstandsgrad des Tresors ist, umso höher lässt sich der Inhalt versichern. Wie bei den Überlegungen für die Größe, sollten Sie auch hier bei der Wahl des Widerstandsgrades bedenken, dass mit der Zeit eher noch Werte dazukommen.
Sie müssen darauf achten, dass der Waffenschrank die vorgeschriebene Klassifizierung für die Aufbewahrung Ihrer Waffen und Munition besitzt (Sicherheitsstufe bzw. Widerstandsgrad).
Man unterscheidet
- Behältnisse zur freien Aufstellung
- Möbeltresore (Einsatzschränke nicht zur freien Aufstellung)
- Einmauerschränke (Wandeinbautresore)
Die entsprechende Sicherheitsstufe wird nur bei zweckbestimmter Verwendung und Montage gemäß den Herstellerangaben erreicht. Außerdem sollten Sie beachten, dass das Gewicht des Waffenschranks nicht die Fußboden-Traglast am geplanten Aufstellungsort überschreitet.
Seitens des Gesetzgebers gibt es keine Vorschrift, dass ein Waffenschrank generell verankert sein muss. Eine Ausnahme ist jedoch die Vorgabe, dass ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B/0 verankert sein muss, wenn mehr als fünf Kurzwaffen aufbewahrt werden sollen und der Schrank ein Eigengewicht von weniger als 200 kg hat.
Allerdings sollten laut Empfehlung des bayerischen Landeskriminalamtes Behältnisse unter 200 kg grundsätzlich verankert werden, bei Behältnissen über 200 kg bis 1000 kg wird eine fachgerechte Befestigung nach den allgemeinen Regeln der Technik in Verbindung mit der Einbauanleitung des Herstellers empfohlen.
Ziel der Verankerung ist es, eine möglichst hohe Abrisskraft zu erreichen. Auch der VdS (Verband deutscher Schadensversicherer) empfiehlt Tresore unter 1000 kg generell zu verankern. Wertschutz- und Sicherheitsbehältnisse unter 1000 kg nach DIN EN 1143-1 und VDMA 24992 sind vom Hersteller für eine Verankerung vorgerüstet.
Nach §36, Absatz 1, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Für nicht erwerbscheinpflichtige Waffen reicht hierfür ein fest verschlossenes Behältnis vergleichbar mit einem Munitionsschrank – das muss kein Waffenschrank sein. Erwerbscheinpflichtige Waffen dagegen müssen in einem Waffenschrank oder Waffenraum aufbewahrt werden, der über die notwendige Sicherheitsstufe verfügt.
Nach §36, Absatz 1, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn der Schlüssel ständig mitgeführt wird oder die Aufbewahrung in einem Behältnis der gleichen oder einer höheren Sicherheitsstufe erfolgt. Dieses sollte dann über ein Zahlenschloss oder ein biometrisches Schloss verfügen, denn sonst müsste dessen Schlüssel ja auch wieder in einem weiteren Behältnis der gleichen oder höheren Sicherheitsstufe aufbewahrt werden usw.
Würde der Schlüssel des betreffenden Schranks in einem Behältnis einer niedrigeren Sicherheitsstufe aufbewahrt, so kann der betreffende Schrank nur als so sicher eingestuft werden, wie das des Schlüsselaufbewahrungsbehältnisses. Denn ist erst das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, ist auch der höherwertige Waffenschrank „geöffnet“.
Laut Waffengesetz müssen Besitzer von Waffen und Munition diese vor fremdem Zugriff schützen. Das kann nur in einem dauerhaft bewohnten Gebäude sichergestellt werden. Deshalb dürfen nach § 13 Abs. 6 AWaffV in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Ausnahmen durch die Behörden sind möglich.
Ein Waffenschrank wird über die dafür vorgesehenen Bohrungen am Boden oder an der Wand festgeschraubt. Dazu werden Schwerlastanker verwendet oder Schrauben mit hoher Zugfestigkeitsklasse und speziell dafür geeigneter Dübel. Die Widerstandskraft solcher Schwerlastanker wird als sogenannte Abrisskraft bezeichnet, die in der Regel bei mehreren hundert Kilo liegt. Bei Bodenbefestigung sollte das Befestigungsmittel den Estrich und Fußbodenaufbau mit ausreichender Befestigungslänge durchdringen.
Bezüglich des Waffenschrank-Gewichts gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Erfahrungen der Versicherer und der Polizei belegen aber, dass selbst Wertschutzschränke von mehreren 100 kg, wenn sie nicht an Ort und Stelle zu öffnen sind, häufig einfach mitgenommen und an anderer Stelle geöffnet werden. Durch die Verankerung eines Waffenschrankes kommt zu dessen Eigengewicht noch das sogenannte Abreißgewicht hinzu. Da der Faktor Zeit bei Einbrüchen eine große Rolle spielt, kommt der Verankerung eine zentrale Aufgabe zu.
Die gesetzlichen Anforderungen sind im WaffG geregelt und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 präzisiert. Hier finden Sie eine
Übersicht zur Waffenaufbewahrung.
Wir empfehlen einen Schrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss (Fingerabdruck). Denn die Aufbewahrung des Schlüssels kann ein Problem sein. Entweder Sie tragen den Schlüssel immer bei sich, was sich bei der Größe eines Tresorschlüssels eher schwierig gestaltet, oder Sie bewahren den Schlüssel in einem Behältnis der gleichen oder einer höheren Sicherheitsstufe auf. Dieses sollte dann über ein Zahlenschloss oder ein biometrisches Schloss verfügen, denn sonst müsste dessen Schlüssel ja auch wieder entsprechend aufbewahrt werden.
Vor dem Einstellen der Büchse oder Flinte in den Waffenschrank sollte darauf geachtet werden, dass das Gewehr trocken ist. Ist die Waffe auf der Jagd nass geworden, sollten die Metallteile zum Rostschutz mit einem öligen Tuch eingerieben werden.
Besonders bei kalten Außentemperaturen ist zu beachten, dass sich Kondenswasser bilden kann, wenn die Jagdwaffe ins warme Zimmer gebracht wird. Wird die Waffe dann im Waffenschrank eingeschlossen, bildet sich schnell Flugrost auf den Metallteilen.
Eine Lösung des Problems ist, das Gewehr für einige Stunden mitsamt dem Futteral in den Waffenschrank zu stellen. Das Futteral dient dann sozusagen als Puffer und ermöglicht der Waffe, sich langsam an die wärmere Außentemperatur anzupassen, ohne dass die Metallteile anlaufen.
Hohe Luftfeuchtigkeit im Waffenschrank kann zur Korrosion von Metallteilen, wie Lauf und Verschluss, führen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Teile aus Gründen des Korrosionsschutzes mit einem dünnen Ölfilm überzogen werden.
Eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht beispielsweise oft in unbeheizten Kellerräumen. Hier ist es zum Rostschutz ratsam, einen
Raumentfeuchter neben den Schrank zu hängen, der der Luft Feuchtigkeit entzieht.
Es kann auch ein
chemischer Wirkstoff in den Waffenschrank gelegt werden, der langsam verdampft und die Waffen mit einem kaum messbaren Schutzfilm überzieht und so vor Rost schützt.
- auf Wunsch kann der Tresor an die Verwendungsstelle geliefert werden (gegen Mehrpreis)
- eine Verankerung gegen Aufpreis ist möglich
- bei den Schränken ab Sicherheitsklasse B können zusätzliche Fachböden bestellt werden
- Wahlmöglichkeit zwischen Elektronik- und Doppelbartschloss
- Sonderbestellungen (gegen Mehrpreis) für andere, nicht in unserem Shop aufgeführte Modelle, sind möglich – hierzu beraten wir Sie gerne
- Bestellung der individuell gewünschten RAL-Farbe (gegen Mehrpreis)
Die aktuellen Preise für Waffenschränke finden Sie hier im Waffenschrank Online Shop.
Die Lieferung erfolgt stets frei Bordsteinkante und somit kostenfrei zu Ihnen nach Hause.
Sofern Sie einen weitergehenden Transport an die Verwendungsstelle wünschen, ist dies selbstverständlich gegen geringe Mehrkosten möglich. Der Aufpreis ist gewichts- und herstellerabhängig und wird Ihnen von Frankonia bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Die Lieferzeiten sind individuell, da Frankonia die Stahlschränke bei Bestelleingang (sofern alle relevanten Unterlagen und Informationen vorliegen) erst beim Hersteller ordert. Die Anlieferung erfolgt dann direkt über eine Spedition ab Werk.
Folgende Punkte sind bei der Bestellung eines Stahlschrankes bei Frankonia anzugeben:
- vollständige Adressdaten inklusive Telefonnummer und E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme
- eventuelle Abwesenheiten im Lieferzeitraum, da die Avisierung direkt durch die Spedition erfolgt und dort keine Lagerung möglich ist
Gerne liefert Frankonia Ihren Waffenschrank auch ins Ausland. Hierbei fallen jedoch Zusatzkosten an, die nach Bestelleingang individuell berechnet und Ihnen vor Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.
Ein Waffenschrank oder ein Waffentresor schützt Feuerwaffen sicher vor unbefugtem Zugriff – das verlangen der gesunde Menschenverstand und der Gesetzgeber. Paragraph 36 des Waffengesetzes regelt die Einzelheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Anzahl und die gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Lang- und Kurzwaffen zu richten ist.
Grundsätzlich ist jeder Waffenschrank wie ein Tresor konstruiert und kann je nach Schutzstufe und Abmessungen eine bestimmte Menge an Schusswaffen und Munition aufnehmen. Zur zweckmäßigen Innenausstattung eines Waffenschrankes zählen Waffenhalter für Langwaffen, Haltevorrichtungen für Kurzwaffen und separate (möglichst abschließbare) Ablagemöglichkeiten für Munition und andere sensible Dinge wie Dokumente.
Hauptmerkmale eines Waffenschrankes
- schützt vor unbefugtem Zugriff
- konstruiert wie ein Tresor
- Paragraph 36 des Waffengesetzes regelt Einzelheiten
- zweckmäßige Innenausstattung