Selbstschutz
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Im Selbstschutz und Selbstverteidigung Shop können Sie Elektroschocker, Schlagstöcke, Schreckschusswaffen, Taktische Taschenlampen, Messer, Handschellen und Überwachungskameras kaufen.
Sie fühlen sich bedroht, bedrängt oder ein Dieb möchte sich an ihrer Hand- oder Laptop-Tasche zu schaffen machen? Ein Dritter oder Sie selbst werden angegriffen, von Tier oder Mensch? Hier finden Sie eine Auswahl kleiner Helfer, die unter anderem den Angreifer verschrecken und ihnen die Aufmerksamkeit von nahestehenden Personen sichern können!
Im Selbstschutz Shop können Sie Zubehör für die Selbstverteidigung und die Haussicherheit kaufen und auf Rechnung bestellen! Hier finden Sie Gas- und Signalwaffen, Elektroschocker, Schlagstöcke, Handschellen, taktische Bekleidung und Haussicherheitstechnik.
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Ein gutes Gefühl im Alltag: Ob unterwegs, abends nach Hause oder in den eigenen vier Wänden – bei FRANKONIA finden Sie überlegte Ausstattung für mehr Sicherheit. Besonnen, praxisnah und im Rahmen des Gesetzes.
Für den Erwerb, den Besitz, den Transport und das Führen von Selbstschutzprodukten gelten je nach Produkt unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.
Nach § 42a WaffG ist es grundsätzlich verboten,
Ausnahmen bestehen insbesondere für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen sowie für den Transport in einem verschlossenen Behältnis. Hieb- und Stoßwaffen sowie die vorgenannten Messer dürfen außerdem geführt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches liegt insbesondere vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck erfolgt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist nur dann mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubnisfrei, wenn die Waffe die gesetzlichen Zulassungs- und Kennzeichnungsvoraussetzungen erfüllt. Bitte beachten Sie hierzu die Kennzeichnung und die Angaben zum jeweiligen Produkt. Die bei Frankonia angebotenen SRS-Waffen (Gas- und Signalwaffen) erfüllen die Zulassungs- und Kennzeichnungsvoraussetzungen.
Für das Führen einer entsprechend zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich ein Kleiner Waffenschein erforderlich (§ 10 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 zum WaffG). Der erlaubnisfreie Erwerb und Besitz berechtigen nicht zum erlaubnisfreien Führen.
Für das Schießen außerhalb des befriedeten Besitztums benötigt man zudem auch noch eine Schießerlaubnis.
Die rechtliche Einordnung von Pfeffer-, CS- und sonstigen Abwehrsprays richtet sich nach der konkreten Beschaffenheit, Kennzeichnung und Zweckbestimmung des jeweiligen Produkts. Für Reizstoffsprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind, gelten besondere waffen- und beschussrechtliche Anforderungen, insbesondere an die verwendeten Reizstoffe, die Beschaffenheit des Geräts und seine Kennzeichnung.
Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind ausschließlich entsprechend ihrer ausgewiesenen Zweckbestimmung zu verwenden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Produktkennzeichnung, die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise.
Unabhängig von den vorstehenden Regelungen gelten weitere gesetzliche Beschränkungen für das Führen von Waffen und Messern.
Bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen und grundsätzlich auch von Messern verboten. Das Gesetz sieht hiervon bestimmte Ausnahmen vor.
Auch in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs sowie in seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten, ist das Führen von Waffen und Messern grundsätzlich verboten. Auch hiervon bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen.
Darüber hinaus können örtliche Waffen- und Messerverbotszonen sowie weitere Beschränkungen bestehen.
Hinweis: Die rechtlichen Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Produkt und der konkreten Situation. Zusätzlich können örtliche oder situationsbezogene Verbote gelten. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb, dem Transport oder dem Führen eines Selbstschutzprodukts über die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 19.10.2026