Die Pflicht zur Hege
Im Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege und Pflege fest verankert. Dazu zahlt nicht nur die Biotopen verbesserung ect. sondern auch die Hege mit der Büchse.
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Es war ein Donnerstag im Oktober. Ich war für die Hundearbeit vor der Arbeit im Revier. Beim Fährtelegen für mein Teckel wurde ich von Spaziergängern daruf aufmerksam gemacht, das ein Hirsch regungslos auf einem Waldweg stehen würde. Erstmal nichts ungewöhnliches, dennoch war mir nicht ganz wohl - ich schaute nach.
Tatsächlich stand ein Schmalspießer vollkommen abgekommen und apathisch mit gesenktem Haupt auf einem Waldweg und regte sich nicht.
Ich habe umgehend unseren Jagdaufseher angerufen, ihm die Lange beschreiben sowie Bilder und Videos geschickt. Es war klar, dieses Stück muss erlöst werden.
Ich konnte mich dem Stück auf ca 5-8 Meter nähren - immernoch keine Regung. Er lag direkt im Knall.
Das Stück hatte ca 50 kg, äußerlich erstmal keine offensichtlichen Verletzungen nur eine massive Zahnfehlstellungen. Zusätzlich waren die Zähne nicht wirklich fest. Äsung aufnhemen muss eine Qual gewesen sein. Um uns ein noch besderes Bild vom Zustand zu machen, haben wir ihn aufgebrochen und mussten feststellen das der ganze Wildkörper voller Eiter war.
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Die genetische Vielfalt des Rotwilds in Deutschland ist vielerorts sehr gering. Zahlreiche Wildtiere leben demnach isoliert.
Für die Wildtiere kann der geringe genetische Austausch gesundheitliche Folgen wie Fehlbildungen haben.
Wegen verdacht auf Inzucht wurde der Hirsch zur begutachtung eingeschickt.
