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  • Wann wird eine Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen?

    Wurde eine Waffe gekauft bzw. waffenrechtlich erworben, so muss dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden um die Waffe in die WBK eintragen zu lassen (§ 37a WaffG).

    Bei halbautomatischen Schusswaffen, mehrschüssigen Kurzwaffen mit Patronenmuntion oder Waffen, die über das bedürfnisfreie Kontingent als Sportschütze hinausgehen, müssen Sie vor dem Kauf bereits einen Voreintrag beantragen. Ein Voreintrag ist für die Dauer eines Jahres gültig, danach verfällt er, wenn keine entsprechende Waffe in die WBK eingetragen wurde.

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  • Welche Waffen dürfen laut dem deutschen Waffengesetz erworben werden?

    Alle Kurz- und Langwaffen dürfen erworben werden. Ausnahme hierbei sind Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sowie verbotene Waffen.
    Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an unsere Fachabteilung.

    Alle Informationen darüber, für welche Waffe welche Erwerbsberechtigung benötigt wird, finden Sie in unserem EWB-Konfigurator.

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  • Liefern Sie erwerbsscheinpflichtige Waffen, Waffenteile und Schalldämpfer ins Ausland?

    Der Versand von Waffen, Waffenteilen und Schalldämpfern ins Ausland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
    Der Versand nach Österreich und den nachstehend aufgeführten Ländern kann leider nicht erfolgen:

    Armenien Nicaragoa
    Aserbaidschan Rep. Guinea
    Belarus (Weißrussland) Rep. Guinea-Bissau
    Burundi Russland
    China Simbabwe
    Demok.Republik Kongo Somalia
    Demok. Volksrepublik Korea (Nordkorea) Sudan
    Irak Südsudan
    Iran Syrien
    Jemen Tunesien
    Libanon Ukraine
    Libyen Venezuela
    Mali Zentralafrikanische Rep.
    Myanmar (früher Birma/Burma)  


     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Die Lieferung erfolgt per Spedition oder Luftfracht (je nach Zielgebiet), wodurch zusätzliche Kosten für den Transport und die Ausfuhrdokumente anfallen. Diese werden Ihnen im Anschluss an Ihre Bestellung schnellstmöglich per Mail mitgeteilt.

    Wir benötigen von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit Vorder- und Rückseite. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Dokumentes vorausgesetzt wird.
    Wenn Sie die Waffe/den Schalldämpfer bestellen möchten, erhalten Sie von uns eine Proforma Rechnung, in welcher die gesamten Kosten enthalten sind. Nach Zahlungseingang und Verfügbarkeit des Artikels, wird Ihnen die Seriennummer zugesandt, welche Sie für die vorherige Einwilligung (Importlizenz) Ihrer Behörde benötigen.
    Sobald Ihnen die Einwilligung vorliegt, lassen Sie uns diese bitte zukommen (eine Kopie per Mail genügt). Anschließend werden wir den Versand Ihres Auftrages veranlassen.

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  • Wie sollte die Waffe für den Rückversand verpackt sein?

    Bitte beachten Sie die waffenrechtlichen Vorschriften bei dem Versand von Waffen:

    1. Wir empfehlen die Original Verpackung für den Waffenversand zu verwenden.
    2. Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen unterbunden wird. Hierzu nutzen Sie beispielsweise Paketklebeband und kleben die Kanten ab.
    3. Die Verpackung darf keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren enthalten. Wenn Sie den Originalkarton der Waffe verwenden, schlagen Sie diesen beispielsweise in Packpapier ein.

     

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  • Kann ich eine Waffe, welche noch nicht im Sortiment ist, vorbestellen?

    Eine Anfrage bzw. Vorbestellung per E-Mail ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unten und nennen Sie uns die gewünschte Waffe mit dem gewünschten Kaliber und allem evtl. benötigten Zubehör.
    Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und Ihre Kundennummer (wenn vorhanden) mit an. Wir werden für Sie gerne ein Angebot erstellen bzw. auch die Lieferzeiten beim Hersteller erfragen.

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  • Welche Waffen fallen unter das Führverbot?

    Verbot des Führens von Anscheinswaffen -§ 42 a WaffG

    Es ist verboten Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder Messer mit einer feststellbaren Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit der Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamtbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1 oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.

    Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel (z.B. Zündblättchenrevolver) oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind (z.B. Karneval, Schützenfestumzüge) oder die Teil einer kulturhistorische bedeutsamen Sammlung in Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die § 10 Abs.4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist (z.B. Gas- und Signalwaffen, Druckluft- und Druckgaswaffen).

    Das Führverbot gilt nicht für den Transport in einem verschlossenem Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung, Waffenkoffer mit Schloss), bei Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser und den feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient, somit ein sozialadäquater Gebrauch vorliegt.

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  • Was muss ich bei der Lieferung einer Waffe beachten?

    Eine Lieferung an einen Paketshop oder eine Packstation ist nicht möglich.
    Zudem müssen Sie die Lieferung persönlich und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses annehmen.

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  • Wie sende ich eine Waffe zurück?

    Bitte beachten Sie die waffenrechtlichen Vorschriften bei der Retournierung von Waffen:

    • Wir empfehlen die Originalverpackung für den Waffenversand zu verwenden.
    • Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen unterbunden wird. Hierzu nutzen Sie beispielsweise Paketklebeband und kleben die Kanten ab.
    • Die Verpackung darf keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren enthalten. Wenn Sie den Originalkarton der Waffe verwenden, schlagen Sie diesen beispielsweise in Packpapier ein.
    • Die Verpackung muss mit einem Etikett/Aufkleber oder Ähnlichem versehen sein, durch das ein Öffnen erkennbar ist.

    Die Retoure kann nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Information an unseren Kundenservice erfolgen.

    • Nutzen Sie hierzu in Ihrem Account bei Ihrem jeweiligen Artikel den Butten "Retourenlabel beantragen", wir senden Ihnen ein Retourenlabel per E-Mail zu
    • Alternativ senden Sie uns eine E-Mail an mail@frankonia.de mit dem Betreff "Waffenretoure" und fordern damit Ihr Retourenlabel an
    • Ebenso können Sie über den Button "Artikel in der Filiale zurückgeben" Ihre Wunschfiliale wählen und somit diese vorab informieren 

    Eine Waffen-Retoure ist nur über den Versanddienstleister DHL möglich. 

    Bitte beachten Sie, dass die Ware nur zurück genommen werden kann, wenn diese ungenutzt und sich Originalzustand befindet.

    Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Gefahrgutzuschläge bei Retouren nicht erstattet werden.

    Bewahren Sie unbedingt den Sendungsnachweis für die Sendungsverfolgung auf.

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  • Muss ich eine bestellte Waffe anmelden, die ich nicht behalten möchte?

    Laut Waffengesetz muss jede Waffe ab Erhalt sofort angemeldet werden. Zum Erscheinen auf der Behörde, zwecks Anmeldung, lässt uns das Waffengesetz maximal 14 Tage Zeit.
    Auch wenn die Waffe nicht behalten wird, sind Sie von der An- und Abmeldepflicht nicht freigestellt.

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  • Welchen Versanddienstleister nutze ich für die Retoure meiner Waffe?

    Für die Einsendung von Waffen und Optiken nutzen Sie bitte den Versanddienstleister DHL.
     

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