Was ist ein Klappmesser?
Bei einem Klappmesser befindet sich die Klinge (gefahrlos) innerhalb des Griffs und kann bei Bedarf herausgeklappt werden. Weil diese Messer beim sicheren Transport (zusammengeklappt) keine Scheide und folglich kaum Platz benötigen, werden sie vielfach auch als Taschenmesser bezeichnet. Klappmesser werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Zweihandmesser: das Öffnen der Klinge benötigt beide Hände
- Einhandmesser: das Öffnen der Klinge kann mit einer Hand erfolgen
Welche gesetzlichen Vorgaben muss der Jäger bei Klappmessern beachten?
Während es erlaubt ist, Zweihandmesser mit sich zu führen, dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zwar erworben, jedoch nach §42a Abs. 1 S. 3 WaffG nicht geführt, also bei sich getragen werden. Ausnahme ist, wenn ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegt, wozu u.a. die Jagd zählt. Jäger müssen aber beachten, dass das Führen von Einhandmessern nur im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung erlaubt ist. In allen anderen Fällen dürfen auch Jäger Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nicht bei sich tragen.