Deaktivierung von Waffen
Möchten Sie eine Waffe unbrauchbar machen lassen? Die Büchsenmacherwerkstatt von Frankonia kann Ihre Waffe deaktivieren, so dass Sie die Waffe ohne Erwerbsberechtigung im Besitz behalten dürfen. Eine deaktivierte Waffe nennt man auch Dekowaffe, weil sie identisch zum Original aussieht und ohne Waffenschrank gelagert werden darf. Eine Dekowaffe wird gerne zur Dekoration an die Wand gehängt oder dient als Requisite für Film, Theater und Mittelalter-Freizeitaktivitäten. Hinweis: Eine Deko-Waffe darf laut Gesetz nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, weil eine solche Attrappe als Anscheinswaffe gilt. Das Dekorieren der Wohnung ist hingegen ohne besondere Vorkehrungen erlaubt.
Erbwaffen
Als Erbe von scharfen Waffen - sog. Erbwaffen - können Sie die Waffe entweder von uns deaktivieren, d.h. unbrauchbar machen lassen, oder einen Anbieter suchen, der die Waffe mit einem Blockiersystem ausstattet. Zum Beispiel wird die Waffe dann mit einem Schloss gesichert. Der Vorteil des Blockierens ist, dass die Waffe später wieder zum Schießen genutzt werden kann. Blockiersysteme dürfen nur von einem befugten Büchsenmacher bzw. einem Inhaber mit Waffenherstellungserlaubnis eingebaut bzw. entsperrt werden. Die geerbte Waffe muss zeitnah blockiert werden. Der Erbfall einer Waffe ist im Waffengesetz § 20 WaffG geregelt.