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Jeder Waffenbesitzer bekommt eine persönliche Nationale Waffenregister-ID, NWR-ID. Dieser Nummer ist ein "P" vorangestellt. Jede Waffenbesitzkarte erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID, welche mit dem Buchstaben "E" beginnt.
Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten ebenfalls eine ID. Diese beginnt bei Schusswaffen mit dem Buchstaben "W" und bei wesentlichen Waffenteilen mit dem Buchstaben "T".
Alle Waffenbesitzer erhalten die erforderlichen IDs bei ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Sie benötigen eine gültige Waffenbesitzkarte mit Angabe der persönlichen NWR-ID (P-ID) und der Erwerbsberechtigung-ID (E-ID).
Bitte beachten Sie, dass für den Erwerb der ersten Waffe der Jagdschein als Legitimation ausreicht.
Beim Kauf-/Verkauf einer Waffe von Privat zu Privat ändert sich nichts. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer.
Nein, hierbei ist die Vorlage eines gültigen Jagdscheines (Langwaffen-Munition) oder die Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung mit der Erlaubnis zum Munitionserwerb ausreichend.
Das nationale Waffenregister ist ein computergestütztes, zentrales Register, das alle relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert erfasst. Dadurch soll für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde.
Die Bundesrepublik setzt in diesem Schritt weitere Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Damit geht die Verpflichtung der Hersteller und Händler, alle Waffenbestände ins Nationale Register zu übertragen und Besitzwechsel zu melden, einher. Letztendlich kann dann der Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zum Endverbraucher immer nachvollzogen werden.
Alle Waffenbesitzer sind bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reparaturzeiten von den neuen Regelungen betroffen. Alle Waffen und Waffenteile erhalten künftig eine ID.
Neben der Waffennummer wird die persönliche ID, die WBK-ID, sowie die ID der Waffe benötigt. Diese IDs erhalten Sie von Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
WBK-Einträge in die Waffenbesitzkarte werden ab dem 1.September 2020 von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.
Nein, er bleibt wie bisher bestehen. Auch in Zukunft muss man diesen wie gewohnt im Ausland mitführen.
Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR (Nationalen Waffenregister). Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten im NWR.
Alle wesentlichen Informationen zur NWR-ID, insbesondere zu ihrer Nutzung und Bekanntgabe, finden Sie in diesem Informationsblatt NWR-ID.
Jeder Waffenbesitzer bekommt eine persönliche Nationale Waffenregister-ID, NWR-ID. Dieser Nummer ist ein "P" vorangestellt. Jede Waffenbesitzkarte erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID, welche mit dem Buchstaben "E" beginnt.
Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten ebenfalls eine ID. Diese beginnt bei Schusswaffen mit dem Buchstaben "W" und bei wesentlichen Waffenteilen mit dem Buchstaben "T".
Alle Waffenbesitzer erhalten die erforderlichen IDs bei ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Alle Waffen und Waffenteile erhalten eine ID.
Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und auch das Gehäuse eine solche Nummer. Zudem bekommen alle Waffenbesitzer eine persönliche 21-stellige NWR-ID und für jede Waffenbesitzkarte kommt noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. Somit hat jede WBK ihre eigene Erwerbs-ID.
Die Waffen-ID’s benötigen Sie nur beim Verkauf oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher.
Auch eine Weitergabe der Waffe an den Hersteller muss der Büchsenmacher an das nationale Waffenregister melden.
Es sind virtuelle Nummern, die im Hintergrund in dem Waffenregister vermerkt werden. Die Nummer wird nicht auf die Teile geprägt oder gelasert.
Beispiel: W0001-23-34-0000012-Y
Nein, Schaft und Magazine sind nicht betroffen.
Bei Kipplaufwaffen werden Lauf und Gehäuseverschlusseinheit gekennzeichnet.
Sie benötigen eine gültige Waffenbesitzkarte mit Angabe der persönlichen NWR-ID (P-ID) und der Erwerbsberechtigung-ID (E-ID).
Bitte beachten Sie, dass für den Erwerb der ersten Waffe der Jagdschein als Legitimation ausreicht.
Beim Kauf-/Verkauf einer Waffe von Privat zu Privat ändert sich nichts. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer.
Unseren Erwerbsberechtigungs-Konfigurator finden Sie hier: EWB-Konfigurator
Mit Hilfe von diesem erhalten Sie Informationen darüber, welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen und/oder Munition erforderlich ist.
Nein, hierbei ist die Vorlage eines gültigen Jagdscheines (Langwaffen-Munition) oder die Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung mit der Erlaubnis zum Munitionserwerb ausreichend.