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Alle Kurz- und Langwaffen dürfen erworben werden. Ausnahme hierbei sind Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sowie verbotene Waffen.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an unsere Fachabteilung.
Alle Informationen darüber, für welche Waffe welche Erwerbsberechtigung benötigt wird, finden Sie in unserem EWB-Konfigurator.
Unseren Erwerbsberechtigungs-Konfigurator finden Sie hier: EWB-Konfigurator
Mit Hilfe von diesem erhalten Sie Informationen darüber, welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen und/oder Munition erforderlich ist.
Für den Kauf einer Gas- und Signal Waffe benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises, z.B. Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Diesen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen.
Außerdem setzen wir die Gültigkeit des entsprechenden Dokumentes voraus. Sollte dieses abgelaufen sein, so dürfen wir den Nachweis nicht anerkennen.
Um eine Gas- und Signal Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, benötigen Sie den kleinen Waffenschein.
"Führen" bedeutet, dass Sie die Waffe auch außerhalb Ihres Grundstückes mitnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass der kleine Waffenschein nicht zum Schießen in der Öffentlichkeit berechtigt.
Für den Kauf einer erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe benötigen wir eine entsprechende Erwerbsberechtigung, wie zum Beispiel einen gültigen Jagdschein (als Kopie) oder die gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte.
Welche Erwerbsberechtigung genau für den Kauf des gewünschten Artikels benötigt wird, entnehmen Sie bitte unserem EWB-Konfigurator.
Vor Ort in unseren Filialen müssen Sie das Dokument im Original und einen Lichtbildausweis bei sich führen.
Ihren gültigen Jagdschein können Sie uns per Email an mail@frankonia.de zukommen lassen oder diesen direkt über Ihr Online-Kundenkonto bei der jeweiligen Bestellung uploaden. Bitte beachten Sie, dass wir die Seiten 1-5 benötigen.
Ihr Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Dieser muss nicht bei jeder weiteren Bestellung erneut hochgeladen oder anderweitig an uns übermittelt werden.
Wir müssen dann bei einem Auftrag telefonisch Rücksprache mit Ihrer Behörde halten. Sofern uns diese die Daten bestätigen kann, dürfen wir den Jagdschein anerkennen.
Bitte beachten Sie, dass es auch Behörden gibt, welche telefonisch hierzu keine Informationen geben. Sollte dies für Ihre Behörde zutreffen, informieren wir Sie gesondert über den weiteren Ablauf.
Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von erwerbsscheinpflichten Waren die Erwerbsberechtigung vom Kundenkonto-Inhaber vorliegen muss.
Die Erwerbsberechtigung eines Dritten wird bei Bestellung nicht anerkannt. Der Besteller muss gleichzeitig auch der Inhaber der Erwerbsberechtigung sein.
Eine abweichende Lieferanschrift (z.B. Arbeitsstelle) ist prinzipiell möglich. Die Ware muss vom Besteller persönlich angenommen werden. Eine Übergabe an eine andere Person ist gesetzlich nicht zulässig.
Alle Kurz- und Langwaffen dürfen erworben werden. Ausnahme hierbei sind Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sowie verbotene Waffen.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an unsere Fachabteilung.
Alle Informationen darüber, für welche Waffe welche Erwerbsberechtigung benötigt wird, finden Sie in unserem EWB-Konfigurator.
Unseren Erwerbsberechtigungs-Konfigurator finden Sie hier: EWB-Konfigurator
Mit Hilfe von diesem erhalten Sie Informationen darüber, welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen und/oder Munition erforderlich ist.
Folgende Waffen können mit einen Altersnachweis, frei ab 18 Jahren und ohne Waffenschein erworben werden:
Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu. Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Bitte beachten Sie das Führverbot! Nähere Informationen finden Sie hier.
Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei erhältlich.
Dies sind zum Beispiel Airsoft Waffen.
Wir verkaufen diese allerdings nur mit Nachweis, dass die Person über 14 Jahre ist. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Pfeffersprays, die für die Tierabwehr bestimmt sind, fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei verkäuflich. CS-Gassprays dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Für den Erwerb von hier aufgeführten Artikeln benötigen wir einen Altersnachweis von Ihnen. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitte an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Verbot des Führens von Anscheinswaffen -§ 42 a WaffG
Es ist verboten Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder Messer mit einer feststellbaren Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit der Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamtbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1 oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel (z.B. Zündblättchenrevolver) oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind (z.B. Karneval, Schützenfestumzüge) oder die Teil einer kulturhistorische bedeutsamen Sammlung in Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die § 10 Abs.4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist (z.B. Gas- und Signalwaffen, Druckluft- und Druckgaswaffen).
Das Führverbot gilt nicht für den Transport in einem verschlossenem Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung, Waffenkoffer mit Schloss), bei Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser und den feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient, somit ein sozialadäquater Gebrauch vorliegt.
Für den Kauf einer Gas- und Signal Waffe benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises, z.B. Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Diesen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen.
Außerdem setzen wir die Gültigkeit des entsprechenden Dokumentes voraus. Sollte dieses abgelaufen sein, so dürfen wir den Nachweis nicht anerkennen.
Um eine Gas- und Signal Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, benötigen Sie den kleinen Waffenschein.
"Führen" bedeutet, dass Sie die Waffe auch außerhalb Ihres Grundstückes mitnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass der kleine Waffenschein nicht zum Schießen in der Öffentlichkeit berechtigt.
Für den Kauf einer CO2-Waffe bzw. Druckluftwaffe benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises, z.B. Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Diesen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen.
Außerdem setzen wir die Gültigkeit des entsprechenden Dokumentes voraus. Sollte dieses abgelaufen sein, so dürfen wir den Nachweis nicht anerkennen.
Bitte beachten Sie, dass CO2-Waffen bzw. Druckluftwaffe lediglich auf dem eigenen Grundstück geführt und verwendet werden dürfen.
Ein Führen in der Öffentlichkeit ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Für den Kauf von erwerbsscheinpflichtiger Ware bedarf es einer entsprechenden Erwerbsberechtigung. Das kann beispielsweise eine gültige Kopie des Jagdscheins sein oder eine Waffenbesitzkarte. Welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen oder Munition eingereicht werden muss, können Sie unserem praktischen EWB-Konfigurator entnehmen.
Nach einer Bestellung bei Frankonia informieren wir Sie zudem nochmal per Mail, welche Dokumente Sie an uns schicken müssen und wie es nach dem Kauf weitergeht.
Artikel, die gekennzeichnet sind mit „Frei ab 14 Jahren bzw. Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich" dürfen nur an Personen über 14 bzw. 18 Jahren abgegeben werden.
Zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und zur Überprüfung des Alters benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres Personalausweises. Bitte beachten Sie, dass wir sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen. Ebenso setzen wir die Gültigkeit des Dokuments voraus.
Altersnachweise sind zum Erwerb für bestimmte Artikel Voraussetzung (z.B. Luftgewehre, CO2 Waffen, Knallpatronen, etc.).
Die Übermittlung durch Sie kann per E-Mail an mail@frankonia.de oder auch schriftlich an unsere Postanschrift (Frankonia, Kundenservice, 97099 Würzburg) erfolgen.
Für den Kauf einer erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe benötigen wir eine entsprechende Erwerbsberechtigung, wie zum Beispiel einen gültigen Jagdschein (als Kopie) oder die gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte.
Welche Erwerbsberechtigung genau für den Kauf des gewünschten Artikels benötigt wird, entnehmen Sie bitte unserem EWB-Konfigurator.
Vor Ort in unseren Filialen müssen Sie das Dokument im Original und einen Lichtbildausweis bei sich führen.
Für den Kauf einer erwerbscheinpflichtigen Waffe benötigen wir eine Erwerbsberechtigung: Den Jagdschein, die gelbe (Sportschützen) oder rote Waffenbesitzkarte (Waffensammler).
Bei Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte (Sportschützen) muss für den Erwerb einer halbautomatischen Langwaffe ein gültiger, amtlicher Voreintrag vorhanden sein.
Für den Kauf einer erwerbscheinpflichtigen Kurzwaffe benötigen wir die grüne Waffenbesitzkarte (nur mit Voreintrag – Jäger und Sportschützen) oder rote Waffenbesitzkarte (Waffensammler und Sachverständige).
Für erwerbscheinpflichtige mehrschüssige Vorderlader-Kurzwaffen mit Perkussionszündung und Einzellader Kurzwaffen wird die neue gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützen §14 WaffG) benötigt.
Sportschützen bitte beachten: Der Antragsteller darf nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben.
Für den Erwerb von Munition benötigen wir eine Erwerbsberechtigung.
Langwaffenmunition kann auf Jagdschein, gelbe Waffenbesitzkarte (nur für die eingetragenen Schusswaffen), grüne Waffenbesitzkarte (nur mit genehmigten Munitionserwerb und nur für eingetragenen Schusswaffen) oder Munitionserwerbsschein (eingetragene Kaliber) erworben werden.
Kurzwaffenmunition kann auf grüne Waffenbesitzkarte (nur mit genehmigten Munitionserwerb und nur für die eingetragenen Schusswaffen) oder Munitionserwerbsschein (eingetragene Kaliber) erworben werden.
Auf Jagdschein kann generell Langwaffenmunition erworben werden. Darüber hinaus auch folgende Munition, sofern der Jäger uns einen Nachweis erbringt, dass er im Besitz einer Schusswaffe (grüne Waffenbesitzkarte) von einem der nachfolgend aufgeführten Kaliber ist: 9mm Luger, .38 Special, .357 Magnum, .44 Magnum. Diesen Nachweis können Sie uns durch einen aktuellen Upload Ihrer kompletten grünen Waffenbesitzkarte erbringen.
Messer, die eine doppelseitig geschliffene Klinge haben oder Messer, die dafür konzipiert wurden, einen Menschen zu verletzen (Bajonette, Dolche, Säbel, Schwerter, etc.) können nur von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Hier muss ein Altersnachweis vorgelegt werden. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitte an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Bitte beachten Sie das Führverbot!
Folgende Waffen können mit einen Altersnachweis, frei ab 18 Jahren und ohne Waffenschein erworben werden:
Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu. Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Bitte beachten Sie das Führverbot! Nähere Informationen finden Sie hier.
Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei erhältlich.
Dies sind zum Beispiel Airsoft Waffen.
Wir verkaufen diese allerdings nur mit Nachweis, dass die Person über 14 Jahre ist. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Pfeffersprays, die für die Tierabwehr bestimmt sind, fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei verkäuflich. CS-Gassprays dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Für den Erwerb von hier aufgeführten Artikeln benötigen wir einen Altersnachweis von Ihnen. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitte an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Der Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Dieser ist bei künftigen Bestellungen nicht erneut erfoderlich.
Bitte beachten Sie, dass wir für jede Waffenbestellung erneut die komplette Vorder- und Rückseite Ihrer Waffenbesitzkarte, sowie die beiden NWR-IDs benötigen.
Bei Waffenbestellungen aufgrund einer Waffenbesitzkarte benötigen wir bei jeder Bestellungen einen aktuellen Scan dieser Waffenbesitzkarte (komplette Vorder- und Rückseite), eventuell mit einem passenden amtlichen und gültigen Voreintrag (Kurzwaffen oder sportliche Selbstlade-Langwaffen für Sportschützen).
Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechseltrommeln, Einsteckläufen und -systemen sowie verschiedenen Einsätzen:
Ist die "Grundwaffe" bereits in der Waffenbesitzkarte des Erwerbers eingetragen, so kann man folgende Schusswaffenteile unter den angegebenen Voraussetzungen ohne eine weitere Erlaubnis erwerben und besitzen.
Der Erwerb ist binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der Waffenbesitzkarte einzutragen.
Grundlage hierfür ist die Regelung in Anlage 2 zum Waffengesetz, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 2.
Für den Kauf eines Vorderlader Revolvers benötigen wir Ihre persönliche NWR-ID (P-ID) sowie die NWR-ID Ihrer Waffenbesitzkarte ( E-ID).
Außerdem benötigen wir eine vollständige Kopie aller Seiten Ihrer Waffenbesitzkarte.
Hier wird Ihre grüne Waffenbesitzkarte mit Voreintrag beziehungsweise die neue gelbe Waffenbesitzkarte anerkannt.
Auch die rote Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden passenden Sammelgebiet wird als Nachweis anerkannt.
Sofern Sie uns den Jagdschein per Mail übermitteln oder diesen über Ihr Kundenkonto hochladen, wird dieser für die Dauer der Gültigkeit hinterlegt.
Ein erneutes Hochladen oder Zusenden bei jeder neuen Bestellung ist somit nicht notwendig.
Den Jagdschein benötigen wir von Ihnen, sofern Sie entsprechende Artikel mit dieser Nachweispflicht bei uns bestellen. Eine Kopie des gültigen Jagdscheines (alle von der Behörde beschrifteten Seiten) als PDF- oder JPEG-Datei per E-Mail reicht aus.
Die Kopie können Sie gerne per Mail an die E-Mail-Adresse mail@frankonia.de schicken oder an die folgende Postanschrift:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
97099 Würzburg
Sollten wir weitere Daten benötigen, so fordern wir diese nach Auftragseingang direkt bei Ihnen per E-Mail an.
Artikel, die gekennzeichnet sind mit „Frei ab 14 Jahren bzw. Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich" dürfen nur an Personen über 14 bzw. 18 Jahren abgegeben werden.
Zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und zur Überprüfung des Alters benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres Personalausweises. Bitte beachten Sie, dass wir sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen. Ebenso setzen wir die Gültigkeit des Dokuments voraus.
Altersnachweise sind zum Erwerb für bestimmte Artikel Voraussetzung (z.B. Luftgewehre, CO2 Waffen, Knallpatronen, etc.).
Die Übermittlung durch Sie kann per E-Mail an mail@frankonia.de oder auch schriftlich an unsere Postanschrift (Frankonia, Kundenservice, 97099 Würzburg) erfolgen.
Sollten wir Ihre Erwerbsberechtigung zur Abwicklung der Bestellung benötigen, werden wir Sie dazu nach Auftragseingang ausführlich per E-Mail informieren.
Sie können je nach Bestellung die Erwerbsberechtigung per Post oder per Email an Frankonia-Kundenbetreuung mail@frankonia.de einsenden.
Selbstverständlich kann die Erwerbsberechtigung auch persönlich in der Filiale vorgelegt werden.
Was genau für Ihren Auftrag zutrifft, entnehmen Sie bitte der Anforderung, welche Sie per E-Mail bei der Auftragsbestätigung von uns erhalten.
Unsere Postanschrift lautet wie folgt:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
97099 Würzburg
Bitte versenden Sie Originaldokumente stets per Einschreiben an uns. Sie erhalten diese dann auch per Einschreiben von uns zurück.
Bei einer Munitionsbestellung wird Ihre Original-Erwerbsberechtigung umgehend per Einschreiben zurück gesendet. Sollten Sie eine beglaubigte Kopie einsenden und diese zurückwünschen, so vermerken Sie dies bitte auf dem Begleitschreiben. Da wir die Beglaubigung nur 14 Tage anerkennen, würden wir diese andernfalls vernichten.
Bei einer Waffenbestellung genügt seit dem 01.09.2020 ein vollständiger Scan alle Seiten (inkl. Vorder- und Rückseite, nicht zusammen geklappt) der Waffenbestitzkarte mit entsprechend eingetragener Erwerbsberechtigung. Bei einer grünen Waffenbesitzkarte mit entsprechendem behördlichen Voreintrag. Weiterhin werden bei Waffenbestellungen generell die ID-Nummern nach dem Nationalen Waffenregister (P-Nummer, E-Nummer) benötigt.
Ihren gültigen Jagdschein können Sie uns per Email an mail@frankonia.de zukommen lassen oder diesen direkt über Ihr Online-Kundenkonto bei der jeweiligen Bestellung uploaden. Bitte beachten Sie, dass wir die Seiten 1-5 benötigen.
Ihr Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Dieser muss nicht bei jeder weiteren Bestellung erneut hochgeladen oder anderweitig an uns übermittelt werden.
Wir müssen dann bei einem Auftrag telefonisch Rücksprache mit Ihrer Behörde halten. Sofern uns diese die Daten bestätigen kann, dürfen wir den Jagdschein anerkennen.
Bitte beachten Sie, dass es auch Behörden gibt, welche telefonisch hierzu keine Informationen geben. Sollte dies für Ihre Behörde zutreffen, informieren wir Sie gesondert über den weiteren Ablauf.
Solange es kein wesentliches Teil der Waffe ist (z.B. Federn, Schrauben, Kimme, Korn, o.Ä.), benötigen wir Ihre Erwerbsberechtigung dazu nicht.
Falls es sich um ein wesentliches Waffenteil (z.B. Lauf, Verschluss o.Ä.) handelt, benötigen wir mindestens die komplette Vorder- und Rückseite der Waffenbesitzkarte als PDF oder JPEG-Datei und auch die NWR-IDs von Person, Waffe und Waffenbesitzkarte.
Der Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Dieser ist bei künftigen Bestellungen nicht erneut erfoderlich.
Bitte beachten Sie, dass wir für jede Waffenbestellung erneut die komplette Vorder- und Rückseite Ihrer Waffenbesitzkarte, sowie die beiden NWR-IDs benötigen.
Bei Waffenbestellungen aufgrund einer Waffenbesitzkarte benötigen wir bei jeder Bestellungen einen aktuellen Scan dieser Waffenbesitzkarte (komplette Vorder- und Rückseite), eventuell mit einem passenden amtlichen und gültigen Voreintrag (Kurzwaffen oder sportliche Selbstlade-Langwaffen für Sportschützen).
Wir halten einen Auftrag 14 Tage nach Eingang aufrecht. Nach 14 Tagen stornieren wir den Auftrag, sollte uns Ihrerseits keine Information und keine Erwerbsberechtigung zugegangen sein.
Sollten wir Ihre Erwerbsberechtigung zur Abwicklung der Bestellung benötigen, werden wir Sie dazu nach Auftragseingang ausführlich per E-Mail informieren.
Sie können je nach Bestellung die Erwerbsberechtigung per Post oder per Email an Frankonia-Kundenbetreuung mail@frankonia.de einsenden.
Selbstverständlich kann die Erwerbsberechtigung auch persönlich in der Filiale vorgelegt werden. Was genau für Ihren Auftrag zutrifft, entnehmen Sie bitte der Anforderung, welche Sie per E-Mail bei der Auftragsbestätigung von uns erhalten.
Unsere Postanschrift lautet wie folgt:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
97099 Würzburg
Bitte versenden Sie Originaldokumente stets per Einschreiben an uns. Sie erhalten diese dann auch per Einschreiben von uns zurück.
Eine beglaubigte Kopie dürfen wir nur für maximal 14 Tage ab Beglaubigungsdatum anerkennen.
Sofern Sie einen Artikel in einer Filiale abholen möchten, bringen Sie Ihre aktuell gültige Erwerbsberechtigung im Original unbedingt bei Ihrem Besuch in der Filiale mit.
Bei Kauf auf Waffenbesitzkarte muss ein Lichtbildausweis mit vorgelegt werden. Ein vorheriges Einsenden ist nicht notwendig.
Die Mitarbeiter vor Ort prüfen dann vor dem Kauf alle waffenrechtlich relevanten Details.
Eine Anfrage bzw. Vorbestellung per E-Mail ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unten und nennen Sie uns die gewünschte Waffe mit dem gewünschten Kaliber und allem evtl. benötigten Zubehör.
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und Ihre Kundennummer (wenn vorhanden) mit an. Wir werden für Sie gerne ein Angebot erstellen bzw. auch die Lieferzeiten beim Hersteller erfragen.
Selbstabholer (Privatpersonen) sind vom Gefahrguttransport lt. Gefahrgutverordnung bis zu den nachfolgend aufgeführten Mengen freigestellt:
Werden diese Mengen überschritten, müssen die Gefahrgutvorschriften (ADR; GGVSEB) beachtet werden und sie erhalten das Gefahrgut von uns nach den gültigen Gefahrgutvorschriften verpackt übergeben.
Bei Transport von erwerbscheinpflichtiger Munition muss immer die gültige Erwerbsberechtigung und ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.
Bei Transport von Treibladungspulver muss immer der Sprengstofferlaubnisschein §27 SprengG im Original und ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von erwerbsscheinpflichten Waren die Erwerbsberechtigung vom Kundenkonto-Inhaber vorliegen muss.
Die Erwerbsberechtigung eines Dritten wird bei Bestellung nicht anerkannt. Der Besteller muss gleichzeitig auch der Inhaber der Erwerbsberechtigung sein.
Eine abweichende Lieferanschrift (z.B. Arbeitsstelle) ist prinzipiell möglich. Die Ware muss vom Besteller persönlich angenommen werden. Eine Übergabe an eine andere Person ist gesetzlich nicht zulässig.
Für den Kauf eines Vorderlader Revolvers benötigen wir Ihre persönliche NWR-ID (P-ID) sowie die NWR-ID Ihrer Waffenbesitzkarte ( E-ID).
Außerdem benötigen wir eine vollständige Kopie aller Seiten Ihrer Waffenbesitzkarte.
Hier wird Ihre grüne Waffenbesitzkarte mit Voreintrag beziehungsweise die neue gelbe Waffenbesitzkarte anerkannt.
Auch die rote Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden passenden Sammelgebiet wird als Nachweis anerkannt.
Sofern Sie uns den Jagdschein per Mail übermitteln oder diesen über Ihr Kundenkonto hochladen, wird dieser für die Dauer der Gültigkeit hinterlegt.
Ein erneutes Hochladen oder Zusenden bei jeder neuen Bestellung ist somit nicht notwendig.
Nein, es ist nicht möglich in einem Auftrag Waffen für unterschiedliche Personen zu bestellen.
Wir bitten um Verständnis, dass jeder Kunde die gewünschte Waffe oder andere erwerbspflichtige Ware selbst bestellen muss.
Alle Informationen zum Thema Waffen- und Munitionsversand finden Sie hier.
Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Dieses finden Sie oben rechts auf dem Beleg.
Laut Waffengesetz muss jede Waffe ab Erhalt sofort angemeldet werden. Zum Erscheinen auf der Behörde, zwecks Anmeldung, lässt uns das Waffengesetz maximal 14 Tage Zeit.
Auch wenn die Waffe nicht behalten wird, sind Sie von der An- und Abmeldepflicht nicht freigestellt.
Eine beglaubigte Kopie dürfen wir nur für maximal 14 Tage ab Beglaubigungsdatum anerkennen.
Alle Informationen zum Thema Bestellungen aus dem Ausland und Export finden Sie hier.
Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an werkstattbuero@frankonia.de unter Angabe der folgenden Daten:
Alternativ können Sie auch gerne direkt die jeweilige Werkstatt in Ihrer Filiale besuchen. Eine Übersicht unserer Filialen und Services finden Sie in unserem Filialfinder
Alle Informationen zum Thema Retouren von Waffen und Munition finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die für Ihre erworbene Waffe und Munition notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung. Auch einzelne Patronen müssen unter Verschluss.
Säbel und Bajonette werden laut Gesetz als Waffe behandelt und sind vor Zugriff Dritter sicher zu verwahren. Wir haben für Sie alle relevanten Informationen zur Waffenaufbewahrung zusammengestellt.
Eine Übersicht unserer AGB finden Sie hier.